Die Frauenvertretung arbeitet auf der Grundlage des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in der Fassung vom 05.11.2012 und der von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen erlassenen Ausführungsvorschriften zu diesem Gesetz (AVLGG vom 22.05.2015). Um Gleichstellung zu fördern, Karrieremöglichkeiten für Frauen zu verbessern und besonders das Verhältnis von Frauen und Männern in Führungspositionen anzugleichen, wurde ein Frauenförderplan erarbeitet, dessen Zielsetzungen regelmäßig überprüft werden.
Gemäß LGG ist die Frauenvertreterin verpflichtet, die Belange von Frauenförderung und Gleichstellung im weitesten Sinne zu vertreten. Sie hat bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie bei allen Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu Fragen der Frauenförderung ein Mitsprache- bzw. Beteiligungsrecht und nimmt z.B. bei Auswahlgesprächen oder Besetzungsverfahren die Interessen der Frauen wahr.
Gleichzeitig sind die Frauenvertreterin und ihre Stellvertreterin Ansprechpartnerinnen für viele die Akademie betreffende oder auch persönliche Fragen und Probleme.
Auf unserer Homepage geben wir Ihnen u.a. Informationen und Hinweise zu die Gleichstellung betreffenden Gesetzen, zu frauenspezifischen Themen und zu unserer Tätigkeit.
Bitte informieren Sie sich auch im Internen Bereich, dessen Zugangsdaten auf Anfrage bei uns allen Kolleginnen zur Verfügung gestellt werden (nach LOGIN).